(Richter:) Hohes Gewicht. Liebe geschwollenen. Angenagter. Angeklagter
ihnen wird zu last gelegt sie hätten an den Mast gesägt
(Angeklagter:) Ich hab nicht an den Mast gesägt, ich hab nur mit dem Ast
gefegt, da hab ich mich mit Hast bewegt und das hat dann wohl den gast
erregt und er hat dann denn maßt zerlegt
(Richter:) Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz andere
angaben gemacht, ich zediere wörtlich: ich habe diesen gast zersägt, weil
er sich auf dem quast gelegt doch wer gefälschten Zaster prägt und Schuhe
aus alabasta trägt, verdient das ihm der Mast erschlägt das haben sie doch
gesagt Herr zeuge können sie das bestätigen
(Zeuge:) Ne, dass dass war ganz anders ich ich habe mich zur Rast gelegt
und mich mit einen quast gepflegt den der schon einmal Bast zersägt der
weiß das keine hast erträgt
(Richter:) Das tut doch gar nichts zur Sache
(Zeuge:) Doch. Dann hat sich immer rast geregt und das hat dann wohl den
Ast bewegt und wie der Mast auf Pflaster schlägt dann hat er wohl den gast
erlegt.
(Richter:) Jetzt Reiches aber, im Namen des Volkes, wenn einer einen Gast
zersägt, weil ihm ein Gymnasiast erregt, der vor seinem Palast gefegt, dann
wird die tat mit Knast belegt, wenn er als Kontrast erlegt, dass er sein Geld
zum Pastor trägt, der auch den Wunsch nach Zaster hegt, dann wird das nicht
mit Knast belägt, stattdessen wir der Mast gesägt und auf dem grab des Gasts
gelegt und wem dieser Spruch nicht passt der trägt die kosten des verfahrenes gezeichnet Richter Alens das Hohe Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück
das urteil lautet: Freibier